Erkrankung

Was tun, …

… wenn Ihr Kind erkrankt ist:

Krankheitsanzeige (gelber Zettel): Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind bereits am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn ab 07:30 Uhr.

Sobald Ihr Kind wieder in den Unterricht zurückkommt, geben Sie bitte eine Krankheitsbestätigung (grüner Zettel) über die Dauer der Krankheit mit.

… wenn Ihr Kind eine Unterrichtsbefreiung benötigt:

Ein Antrag auf Unterrichtsbefreiung (weißer Zettel) vom Unterricht müssen mindestens drei Tage vorher schriftlich bei der Schule eingereicht werden.

Vorzeitige Unterrichtsbefreiung von Schülern vor Beginn der Ferien ist grundsätzlich nicht erlaubt.

… bei Schülerunfällen:

Unfälle, die sich in der Schule ereignen, werden sofort an den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) gemeldet.

Bitte melden Sie auch Unfälle auf dem Weg zur oder von der Schule, bei denen ein Arztbesuch notwendig war, sofort an die Schule.

 

Wetterbedingte Sonderregelungen:

Bei Hitze kann der Unterricht früher enden. Darüber entscheidet die Schulleitung am Vormittag. Rechnen Sie daher an heißen Tagen damit, dass die Schüler früher nach Hause kommen könnten!

Bei Hochwasser, starken Schneefällen, Sturm kann der Unterricht entfallen. Achten Sie bitte auf Durchsagen im Rundfunk (BR 3, Antenne Bayern, RSA). Die Schule bietet in diesen Fällen eine Betreuung durch Lehrkräfte an.